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ISABELLA SIMLINGER
Psychotherapie
Häufig gestellte Fragen
Pro Einheit (45 Minuten) fallen privat 120 € an. Eine volle Kostenübernahme ist nur bei der BVAEB für 30 Einheiten möglich. Ein Kostenzuschuss kann bei der ÖGK, SVS, KFA und BVAEB beantragt werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag genehmigt wird, ist sehr hoch. Folgende Beträge werden rückerstattet:ÖGK: 33,70 € pro SitzungSVS: 45 € pro SitzungBVAEB: 48,80 € pro SitzungKFA: 38 € pro Sitzung
Bis zur zweiten Sitzung ist eine Überweisung für Psychotherapie vom Hausarzt erforderlich, sofern ein Kostenzuschuss oder eine volle Kostenübernahme durch die Krankenkasse beantragt werden soll. Sollte es sich zeitlich nicht ausgehen, diese bis zur zweiten Einheit zu holen, können Sie diese bis zur 10. Einheiten nachreichen, allerdings darf der Hausarzt dann kein Datum drauf schreiben. Innerhalb der ersten zehn Therapiesitzungen füllen wir gemeinsam den Antrag für die Krankenkasse aus. Diesen, die Überweisung sowie die Honorarnoten, die Sie bis zu dem Zeitpunkt von mir erhalten haben, können Sie dann bis zur elften Einheit bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Im Erstgespräch geht es um das gegenseitige Kennenlernen und die Klärung Ihrer Anliegen sowie der Therapieziele.
Es gilt eine 48-Stunden-Absageregelung, das bedeutet, dass Sie die Stunde kostenlos bis 48 Stunden vor dem Termin stornieren können. 48 Stunden oder kurzfristiger vor dem Termin, wird die Einheit vollständig verrechnet.
Alles, was in den Sitzungen besprochen wird, bleibt vertraulich - es gilt die gesetzliche Schweigepflicht. Zusätzlich unterliegt die Therapie den Datenschutzrichtlinien.
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